AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coachplus

Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Coachplus Perrine Stamm (nachfolgend Coach genannt) und dem Coachee/Kunden (nachfolgend Klient genannt) während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung.

Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das Angebot des Coaches, annimmt.

Der Coach ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn er in einen Gewissenskonflikt gerät oder das Vertrauensverhältnis nicht intakt ist. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

Inhalt des Dienstvertrags

Der Coach verspricht, dass seine Dienstleistung auf Vertrauensbasis nach bestem Wissen und Gewissen und zum grösstmöglichen Nutzen für den Klient, jedoch aber unverbindlich und ohne Gewähr erfolgt.

Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches

Bei der Tätigkeit des Coaches, handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein persönlich erwarteter Erfolg des Klienten wird weder garantiert noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.

Sämtliche Teilnehmer sind persönlich oder durch ihren Arbeitgeber versichert.

Das Coaching ist ausdrücklich keine Heilbehandlungen. Der Coach wird keine Krankheiten feststellen und weder Krankschreibungen vornehmen noch Medikamente verordnen.

Das Coaching ist kein Ersatz für eine Psychotherapie.

Der Klient erkennt, dass er während des gesamten Coachings und auch zwischen und nach den vereinbarten Sitzungen vollumfänglich selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist.

Die Teilnahme an einem Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Mitwirkung des Klienten

Gegenseitiges Vertrauen, Ehrlichkeit, Offenheit und aktive Mitwirkung des Klienten sind eine wichtige Ausgangslage für eine gute Zusammenarbeit beider Parteien und Voraussetzung für ein optimales Coaching und dient als Grundlage, um eine nachhaltige Lösung des ausgemachten Tagesziels zu erarbeiten.

Der Coach kann ein Fortsetzen der Coachingsitzungen ablehnen, wenn der Klient eine dringend angeratene oder notwendige ärztliche Untersuchung verweigert.

Der Coach ist berechtigt, die Sitzungen zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben oder eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.

Auch der Klient hat das Recht, die Sitzungen zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss schriftlich, mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Termin erfolgen.

Honorierung des Coaches

Für seine Dienstleistung hat der Coach einen Honoraranspruch. Das Honorar wird pro Stunde oder Sitzung berechnet und schriftlich festgehalten. Wenn die Tarife nicht vor der Sitzung festgelegt wurden, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Coachs aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder Verzeichnisse gelten nicht.

Die Honorare sind nach jedem Termin vom Klient Bar gegen Quittung an den Coach zu bezahlen. Wünscht sich der Klient Bargeldlos zu zahlen, so muss der Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug beglichen werden. Andere Zahlungsvereinbarungen, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings im Coachingvertrag festzuhalten.

Vereinbarte, bestätigte Termine gelten als gebucht. Bei nicht in Anspruch genommenen reservierten Terminen, verpflichtet sich der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist ohne Frist zu begleichen.

Eine kostenfreie Abmeldung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Montagstermine müssen bis Freitag 13.00 Uhr abgesagt werden. Spätere Abmeldungen werden zu 100% verrechnet.

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Der Coach kann ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens verlangen.

Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem Klient nicht in Rechnung gestellt. In einem solchen Fall hat der Klient keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

Wird ein Coaching außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzgl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

Vertraulichkeit des Coachings

Der Coach untersteht der Schweigepflicht und behandelt die Daten des Klienten gegenüber Dritten auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich. Er erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten.

Der Coach behält sich jedoch das Recht vor, seine Schweigepflicht aufzuheben, sollte eine Eigen- oder Fremdverletzungsgefahr sichtbar werden oder wenn er aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte. In diesem Fall wird sich der Coach an eine professionelle Stelle wenden.

Die während eines Coachings erarbeiteten Unterlagen und Notizen werden nicht durch den Coach aufgehoben, sie gehören nach der Sitzung dem Klienten.

Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coachingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, so wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht beeinflusst. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.